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Begleiteter Umgang

 

Für manche Eltern, die voneinander getrennt leben, ist es schwierig, ihre Elternpflichten selbständig zu regeln. Der Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil gestaltet sich aus den unterschiedlichsten Gründen kompliziert oder ist nicht möglich. Für diese Fälle gibt es das Angebot des Begleiteten Umgangs.

 

Die rechtliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist in §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BGB sowie in §1685 BGB festgesetzt.Nach Zustandekommen einer Absprache mit dem zuständigen Jugendamt oder durch eine Anordnung oder Vereinbarung mit dem Familiengericht kann es zum Begleiteten Umgang kommen.

Eine dritte, neutrale Person begleitet des Treffen eines Kindes mit dem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Diese Treffen finden in den Räumen des Kinderschutzbundes Iserlohn oder nach Absprache auch außerhalb statt. Ziel des begleiteten Umgangs ist es, dem Kind den Kontakt zu beiden Elternteilen zu erhalten oder wieder herzustellen. Die Eltern werden dahingehend unterstützt, ihre Umgangsregelung nach und nach selbst zu gestalten. Daher versteht sich dieses Angebot als vorübergehende Hilfe.

 

 

Gründe für einen Begleiteten Umgang sind:

 

  • Nach längerer Kontaktpause soll der Kontakt zwischen dem getrennt lebenden Elternteil und dem Kind wieder aufgebaut werden.

  • Kind und Elternteil hatten bisher noch keinen Kontakt und möchten sich gegenseitig kennenlernen.

  • Die Kontakte zwischen Kind und Elternteil sollen während eines laufenden Mediations- oder Gerichtsverfahrens oder einer familientherapeutischen Beratung aufrechterhalten werden.

  • Aufgrund von Sucht- oder psychiatrischer Erkrankung des umgangsberechtigten Elternteils sind Kontakte zum Kind nur in Begleitung möglich.

  • Das Kind soll bei möglicher Entführungsgefahr beschützt werden.

  • Vor dem Hintergrund von häuslicher Gewalt soll der Schutz des Kindes während der Umgangskontakte gewährleistet werden.

  • Kontakte können aufgrund eines massiven Elternkonflikts nur durch unabhängige Begleitung ermöglicht werden.

  • Kontakte nur in geschütztem und sicheren Rahmen stattfinden, weil der Verdacht von sexueller Gewalt gegen das Kind besteht.

 

 

Wir stellen für den Begleiteten Umgang die Räume des Deutschen Kinderschutzbundes Iserlohn zur Verfügung.
Hierfür können unsere Wohnung mit drei Spielzimmern, einer Küche, einem Bad und einem großes Außengelände genutzt werden. Nach Absprache sind auch gemeinsame Ausflüge in der näheren Umgebung des Kinderschutzbunds möglich. Spielsachen und Bücher für jede Altersstufe sind ausreichend vorhanden.

Die ehrenamtlichen Umgangsbegleiterinnen wurden für ihre Tätigkeit im „Begleiteten Umgang“ durch eine umfangreiche Ausbildung beim Kinderschutzbund vorbereitet. Zusätzlich bringen die Ehrenamtlichen berufliche Vorerfahrungen im pädagogischen Bereich mit.

So kommen wir zusammen!

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